Allgemeines
Die Teilnahme an unseren Wanderungen und Veranstaltungen erfolgt auf Wunsch der Teilnehmenden. Eine Haftung für etwaige Unfälle auf den Wanderungen seitens des Sauerländischen Gebirgsvereins e.V., seiner Abteilung Recklinghausen. e.V. oder der jeweiligen Wanderführer/innen ist ausgeschlossen.
Aus der Wanderordnung ergibt sich, dass die Wanderführer/innen auf Wanderungen weisungsgebend sind. Sie können daher von der im Wanderplan vorgesehenen Art der Wanderung abweichen, wenn sie dieses aus wichtigem Anlass für erforderlich halten.
Angegebene Wanderzeiten sind Wegstunden, Pausen zählen nicht zur Wanderzeit.
Bei Wanderungen hat es sich als hilfreich erwiesen, wenn die Teilnehmenden schriftliche Angaben über ihre Krankenversicherung und die Anschriften naher Angehöriger und deren Fernsprechnummern bei sich tragen.
Auf unseren Fahrradwanderungen ist es selbstverständlich, dass die Wandergruppe, besonders aber die Wanderführer/innen, bei Fahrraddefekten jeder Art den davon Betroffenen helfen. Keinesfalls wird weitergefahren, bevor der Schaden behoben ist. Ein vorschriftsmäßiges, verkehrssicheres Fahrrad ist Voraussetzung zur Teilnahme.